Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.
Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt. Einfach drauflos zu sanieren
kann auf Dauer teuer werden: Ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen. Deshalb sollten Sie sich vor Ort in den eigenen vier Wänden beraten lassen – mit der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell gefördert wird.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Ich schlage Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Ich weise auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasse ich in einem schriftlichen Energieberatungsbericht (ISFP) zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere.
Sie haben die Wahl, entweder zeige ich Ihnen die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem BEG-Effizienzhaus oder , wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Energieberatung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Planen Sie, Ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren, etwa weil Ihre finanziellen Möglichkeiten dies erfordern? Dann zeige ich Ihnen, wie sich Ihr Wohngebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt.
Wollen Sie dagegen möglichst bald in einem Haus mit einem hohen, und damit zeitgemäßen, energetischen Niveau wohnen? Dann kommt für Sie eine Gesamtsanierung in einem Zuge in Betracht, an deren Ende ein BEG-Effizienzhaus steht. Auf Wunsch hin werde ich ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept erstellen.
Förderung vom Staat:
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Zuschuss für die Energieberatung beantragen - so geht's Schritt für Schritt:
Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden. Achtung: Verwendungsnachweise für Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt wurden, können voraussichtlich erst ab Ende September 2023 beim BAFA eingereicht werden.
Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus.
iSFP - Sanierungsfahrplan Beispielbild
--> Wichtig zu wissen: Alternativ können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung. In diesem Fall müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden. Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater auch den Antragsprozess komplett übernehmen.