Elektromeister und Gebäudenergieberater (HWK)

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen


Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 01. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administriert. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter: www.kfw.de.

Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung im Download hier (Stand:03.10.2023). Online-Link.


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