Elektromeister und Gebäudenergieberater (HWK)


Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt.

Seit dem 01. Januar 2009 besteht für alle Wohngebäude in Deutschland die Pflicht zu einem Energieausweis. Der Eigentümer eines Wohngebäudes muss diesen Ausweis einem möglichen Käufer, Mieter oder Pächter bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf seiner Immobilie vorlegen.

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis GEG?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt

Auswahlhilfe:

Zwei Ausweisarten sind dabei zu unterscheiden:

Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Er liefert erste Modernisierungsvorschläge aus denen auch eine umfangreichere Energieberatung resultieren kann.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird aufgrund des Energieverbrauchs der Bewohner in den letzten drei Jahren ausgestellt.


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