Elektromeister und Gebäudenergieberater (HWK)

Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung

Eigenleistungen bei einer energetischen Sanierung sind in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Genauer gesagt sind die Materialkosten förderfähig. Diese Regelung freut viele Eigentümer, enthält aber auch Fallstricke, zum Beispiel bei der Materialrechnung.  Je nach Maßnahme muss entweder ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.

1. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik - BEG EM

Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik umsetzt - z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage - benötigt auch bei Eigenleistungen einen Energieeffizienz-Experten. Denn dieser muss prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 60.000 Euro.

--> Apropos Materialkosten: Beim Einkauf der Materialien müssen Eigentümer besonders sorgfältig sein! Denn Materiakosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Antragstellers ausgewiesen werden. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

2. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM

Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energieeffizienz-Experten, dafür aber einen Fachbetrieb. Denn der Fachunternehmer muss prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Alternativ kann diese Aufgabe aber auch ein Energieeffizienz-Experte übernehmen. Der Zuschuss beträgt je nach Heizung 10 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 60.000 Euro.

Auch hier heißt es Achtung bei der Materialbeschaffung: Auf der Rechnung dürfen nur förderfähige Posten enthalten sein, sie muss den Namen des Antragstellers enthalten und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

3. Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung - BEG WG

Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung? Sind künftig förderfähig! Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt. --> BEG WG - Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung.

Die Rechnungen über die Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind!

--> Wichtig zu wissen: Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit Fachbetrieb. Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!


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